AGB


I. Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2) Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich
vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner

1) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden
zum Vertragsschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt. Sollte eine
Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich oder nicht erwünscht sein, genügt auch die
ausdrückliche telefonische Bestätigung durch das Hotel.

2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung
eines bestimmten Zimmers.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels
zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei
Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden
die Preise entsprechend angepasst.

4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis
zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Hotel den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. In diesem Fall ist der
Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

6) Das Hotel ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung
einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann auch noch nach Vertragsschluss eine
angemessene Anzahlung verlangen.

7) Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden
fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom
Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.

8) Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – eine
Vorauszahlung des vollen Preises oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei
Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über € 500,00 für bereits erbrachte
Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

9) Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt,
alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den
Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für
den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.

10) Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen
Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche
Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme
von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

1) Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt
sind.

2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der
Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

V. Rücktritt des Hotels

1) Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des
Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2) Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 5) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 8) auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden
oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Kunde ohne
Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt; der Zweck bzw.
der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.

VI. Rücktritt des Kunden

Jede vom Hotel garantierte Reservierung kann vom Kunden unter folgenden Konditionen
storniert werden:

  • Bis 30 Tage vor Reservierungsbeginn: kostenfrei
  • Zwischen 29 und 15 Tage vor Reservierungsbeginn: Berechnung von 40 %*
  • Zwischen 14 und 3 Tagen vor Reservierungsbeginn: Berechnung von 70 %*
  • Zwischen 2 und 0 Tage vor Reservierungsbeginn: Berechnung von 100 %*
  • Bei vorzeitiger Abreise: Berechnung von 100 %*

* der bestellten, aber nicht bezogenen Leistungen.


VII. Zimmerübergabe, -rückgabe/ Überlassung an Dritte


1) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.

2) Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im
Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer
mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des
Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig
zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel.

3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 80 %, ab
18.00 Uhr können 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.

4) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so
begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.
VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

1) Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu
verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass dieser
unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem
Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen
Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu
kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere Kunden oder das Hotelpersonal
belästigt oder beleidigt.

IX. Haftung des Hotels / Verjährung

1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

2) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Verantwortung für
das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein
Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

3) Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem
Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.

4) Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für
einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in
diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Um wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
unabhängig von deren Rechtsgrund.

6) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch
begründenden Umstände und des Schuldners in spätestens fünf Jahren. Diese
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen
Vertragspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger
Pflichten des Hotels beruhen.

X. Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen müssen
schriftlich erfolgen.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Säckingen.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im
kaufmännischen Verkehr Bad Säckingen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.